Lokaler Aktionsplan Barnim

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Förderinformationen

Die Förderung konkreter Projekte im Rahmen des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN soll dazu beitragen, die Ziele des Lokalen Aktionsplans Barnim zu erreichen.
Vereine und Initiativen sind aufgerufen, Projekte zur Förderung von Demokratie und Toleranz zu entwickeln und dem Landkreis Barnim einzureichen und damit präventiv, entsprechend der lokalen Bedarfe gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus aktiv zu werden.
Die Laufzeit des Lokalen Aktionsplanes Barnim ist insgesamt bis zum 31.12.2013 geplant und soll dazu beitragen, eine breite Allianz für Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Landkreis Barnim zu bilden und zu stärken.

Projekte können jeweils nur innerhalb der laufenden Förderperiode eingereicht werden und können nur eine Laufzeit bis zum Ende dieser umfassen.

Derzeit liegt dem Landkreis Barnim eine Bewilligung aus Bundesmitteln für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 vor.

Eine Förderung von Projekten kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn diese zur Zielerreichung des Lokalen Aktionsplans Barnim, insbesondere der Handlungsziele, beitragen.

 

Träger von Einzelprojekten

 

Träger von Einzelprojekten sind gundsätzlich nichtstaatliche Organisationen. 

Bei Gruppen und Netzwerken, die selbst nicht rechtsfähige Organisation sind, muss eine rechtsfähige Organisationen den Antrag für das Einzelprojekt stellen und somit die inhaltliche und finanzielle Verantwortung übernehmen.

 

Förderung

 

Einzelprojekte zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplans können mit jeweils bis zu 20.000 € gefördert werden.

Eine Kofinanzierung aus Mitteln der Kommunen, Länder, anderer Bundesressorts oder der EU / des ESF ist erwünscht, aber nicht Bedingung.

 

Von der Förderung ausgeschlossen

 

Von der Förderung sind investive Vorhaben, Finanzierung von Betriebskosten (incl. Personalkosten), die Erhebung einer Verwaltungsumlage, Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen oder Projekte mit agitatorischen Zielen und Maßnahmen, die zu den Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können, ausgeschlossen.